Der kommunale Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument und bezweckt die behördenverbindliche Planung von raumrelevanten Vorhaben der Gemeinde Uetikon am See.
- Im Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen ist als neuer Planinhalt ein Kultur- und Freizeitzentrum im Baufeld B1 (D) vorgesehen. Alle übrigen Planinhalte
bestehen bereits, wobei jedoch die Festlegung Parkanlage/Spielplatz vom Hafenareal zum Seeuferpark (Pa) verschoben wird. Die Kantonsschule (M) ist im kommunalen Richtplan lediglich als
Informationsbestandteil zu verstehen.
- Im Plan Siedlung- und Landschaft wird ein Mischgebiet mit hoher Dichte signalisiert. Das Erholungsgebiet am See umreisst die Ausdehnung des angestrebten
Seeuferparks mit drei bestehenden, markanten Einzelbäumen (rote Punkte). Die überlagernde Schraffur kennzeichnet das Gebiet mit besonderen öffentlichen Interessen, in welchem die Ziele des
Masterplans Chance Uetikon und des Arbeitsgebietes Rotholz zu beachten sind. Mit der Erweiterung des Ortsbildschutzgebietes werden die Voraussetzungen für Regelungen im Kernzonenplan geschaffen.
- Im Plan Verkehr sind die Passerelle und Überführung sowie die Veloabstellanlagen im öffentlichen Interesse dargestellt. Die ergänzenden Fusswegabschnitte, der
Strassenabschnitt mit besonderen Massnahmen (Passerelle-Bahnhof), die Bushaltestelle Chance Uetikon sowie die Parkierung im öffentlichen Interesse betreffen ebenfalls neue Festlegungen.
Die Nutzungsplanung baut auf dem für die Behörde verbindlichen Richtplänen und stellt das eigentümerverbindliche Regelwerk für die Umsetzung dar. Hierzu hat der Zonenplan verschiedene Anpassungen
erfahren. Die bisherige Industriezone wird zum grossen Teil aufgehoben und in die Zentrumszone (Z), die Erholungszone (E) und die Zone für öffentliche Bauten (OeB) überführt. Zudem erfolgt in den
östlichen Randbereichen eine Erweiterung der Kernzone (K2). Die Erholungszone Seeuferpark erstreckt sich über die gesamte Uferlänge und ist mit der Erholungszone im Hafenareal verbunden. Die
Revision der Richt- und Nutzungsplanung ist rechtskräftig.